Ärztliches Zeugnis
Beweismittel
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kann, muss er seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Dieser Beweis wird in der Regel durch ein ärztliches Zeugnisses erbracht, in dem der krankheits- oder unfallbedingte Ursprung der Arbeitsunfähigkeit, der Grad und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angegeben werden. Unter diesen Bedingungen wird das ärztliche Attest als wahr angenommen.
Zweifel
Krankheit unmittelbar nach einer Kündigung, wiederholtes Fehlen am Montag oder Freitag... Es gibt viele Situationen, in denen der Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen Attests haben kann. Um es in Frage zu stellen, muss er jedoch ernsthafte und begründete Zweifel haben.
Verhalten des Arbeitnehmers
So kann der Arbeitgeber an der Richtigkeit eines ärztlichen Attests zweifeln, wenn der Arbeitnehmer ein Verhalten an den Tag legt, das mit seinem Gesundheitszustand unvereinbar ist. Man denke an einen Arbeitnehmer mit Knieproblemen, der Tennis spielt, oder an einen Mitarbeiter mit Grippe, der Fotos von sich in einem Nachtclub oder auf der Skipiste ins Internet stellt.
Rückwirkendes Attest
Ein Mitarbeiter wird entlassen und rennt zum Arzt, um eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Diese Situation kommt leider häufig vor. Sofern der Arbeitnehmer zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hat, kann der Arbeitgeber ein solches ärztliches Attest ernsthaft anzweifeln.
Wenn das ärztliche Attest die Krankheit objektiv und rückwirkend belegen kann, insbesondere bei Schwangerschaft oder Krebs, sieht die Situation anders aus. Der Arbeitnehmer kann in bestimmten Fällen vor einer Kündigung zur Unzeit geschützt werden, und zwar auch dann, wenn er Monate nach der Kündigung von seiner Krankheit erfährt. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung kann jedoch in ganz bestimmten Fällen eingeschränkt werden.
Vertrauensarzt
Wenn der Arbeitgeber ernsthafte Gründe hat, an dem ärztlichen Attest zu zweifeln, kann er dem Arbeitnehmer nicht einfach den Geldhahn zudrehen. Er muss den Weg über seinen Vertrauensarzt gehen. Der Arbeitgeber muss ein ganz bestimmtes Verfahren einhalten, das strengen Bedingungen unterliegt. Der Vertrauensarzt muss die ärztliche Schweigepflicht beachten und darf dem Arbeitgeber nicht alles offenbaren.
Ärztliche Schweigepflicht
Ob es sich um den behandelnden Arzt des Arbeitnehmers oder den Vertrauensarzt des Unternehmens handelt, die ärztliche Schweigepflicht muss eingehalten werden. Das ärztliche Attest darf nicht die Ursache für die Krankheit oder den Unfall des Arbeitnehmers angeben. Es darf nur angeben, ob die Arbeitsunfähigkeit auf eine Krankheit oder einen Unfall zurückzuführen ist, wie hoch der Grad der Arbeitsunfähigkeit ist und wie lange sie andauert.
Falsches Zeugnis
Wenn der Arbeitnehmer ein falsches ärztliches Zeugnis in der Absicht vorgelegt hat, seinen Arbeitgeber zu täuschen, riskiert er viel. Im Falle eines nachweislich falschen Zeugnisses kann der Arbeitgeber je nach den Umständen des Einzelfalls bestimmte Maßnahmen gegen den Mitarbeiter ergreifen.
Krankes Kind
Wenn das Kind des Mitarbeiters krank ist, ist es seine gesetzliche Pflicht, sich um das Kind zu kümmern. Der/die Mitarbeiter/in hat das Recht auf bezahlten Urlaub von einer bestimmten Dauer, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Urlaub
Wenn ein Mitarbeiter im Urlaub krank wird oder einen Unfall erleidet, hat er das Recht, den Urlaub abzuholen, wenn der Gesundheitsschaden schwerwiegend genug ist. Der Mitarbeiter muss dies durch ein ärztliches Attest nachweisen. Dieses muss in einer für den Arbeitgeber verständlichen Sprache verfasst sein.
Schwangerschaft und Mutterschaft
Eine Schwangerschaft kann zu erhöhter Müdigkeit, Übelkeit oder auch zu Rückenschmerzen führen. Während dieser besonderen Zeit kann die Arbeitnehmerin auf bloße Ankündigung hin von der Arbeit fernbleiben. Sie hat nur dann Anspruch auf ihr Gehalt, wenn sie ein ordnungsgemäß ausgestelltes ärztliches Attest vorlegt.