22 Apr., 2024 von Marianne Favre Moreillon

Die Feinheiten der Erstellung eines Arbeitszeugnisses nach Schweizer Recht

22 Apr., 2024 von Marianne Favre Moreillon

Das Arbeitszeugnis ist bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unerlässlich. Die Erstellung des Arbeitszeugnisses ist nicht immer einfach, da der Arbeitgeber zwischen den Grundsätzen des Wohlwollens und der Wahrhaftigkeit jonglieren muss.

Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bereitet dem Arbeitgeber oft Kopfzerbrechen. In bestimmten Situationen hat der Arbeitgeber das Recht, ungünstige Elemente im Arbeitszeugnis zu erwähnen oder sogar einen Vorbehalt über das Verhalten des Arbeitnehmers einzufügen. Die Frage nach dem Inhalt des Arbeitszeugnisses und der Haftung des Arbeitgebers für ein unvollständiges oder falsches Zeugnis ist besonders heikel. 

Dieser Artikel behandelt die folgenden Themen:

  • Zweck des Arbeitszeugnisses
  • Rechtmäßigkeit der Weigerung des Arbeitgebers, ein Arbeitszeugnis auszustellen
  • Vollständiges oder kurzes Arbeitszeugnis
  • Teilarbeitszeugnis
  • Grundsatz des Wohlwollens und der Wahrhaftigkeit
  • ungünstige Tatsachen und Beurteilungen
  • Irreführende oder falsch lobende Zeugnisse und Haftung des Arbeitgebers

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