Die Feinheiten der Abfassung des Arbeitszeugnisses nach Schweizer Recht
Das Arbeitszeugnis ist bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle in der Schweiz unerlässlich. Bei der Abfassung des Zeugnisses muss der Arbeitgeber mit den oft widersprüchlichen Grundsätzen des Wohlwollens und der Wahrhaftigkeit jonglieren.
Das Arbeitszeugnis dokumentiert das Arbeitsverhältnis und bescheinigt die beruflichen und persönlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Der Leser soll sich eine Meinung über den Bewerber bilden können. Die Erstellung des Arbeitszeugnisses unterliegt bestimmten Regeln. Es muss wohlwollend sein, um die wirtschaftliche Zukunft des Arbeitnehmers zu fördern. Es muss auch wahrheitsgemäß sein und unter bestimmten Bedingungen ungünstige Beurteilungen enthalten.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Inhalt, der im Arbeitszeugnis enthalten sein muss
- Regeln für die Erstellung des Arbeitszeugnisses
- Grundsatz der Wahrhaftigkeit
- Grundsatz des Wohlwollens
- ungünstige Beurteilung
- unangemessenes Verhalten
- Hinweis auf eine Sucht oder eine Krankheit