Arbeitszeugnis nach den Regeln der Kunst
Das Arbeitszeugnis ist für die Suche nach einer neuen Stelle unerlässlich. Seine Erstellung ist nicht immer einfach, wenn der Arbeitgeber zwischen Wohlwollen und Wahrhaftigkeit jonglieren muss.
Das Arbeitszeugnis bescheinigt das vergangene Arbeitsverhältnis und bestätigt die persönlichen und beruflichen Fähigkeiten des Mitarbeiters.
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist für den Arbeitgeber oft eine Herausforderung. In bestimmten Situationen ist der Arbeitgeber berechtigt, ungünstige Elemente im Arbeitszeugnis zu erwähnen oder sogar einen Vorbehalt bezüglich des Verhaltens des Arbeitnehmers einzufügen. Die Frage nach dem Inhalt des Arbeitszeugnisses und der Haftung des Arbeitgebers im Falle eines unvollständigen oder falschen Zeugnisses ist besonders heikel.
Dieser Artikel behandelt folgende Themen:
- Zweck des Arbeitszeugnisses
- Regeln für die Erstellung des Arbeitszeugnisses
- Grundsatz der Wohlwollung und Wahrhaftigkeit
- Ungünstige Tatsachen und Beurteilungen
- Irreführendes oder falsch lobendes Zeugnis und Haftung des Arbeitgebers