Arbeitserlaubnis

Prinzip

Ein Arbeitgeber hat die seltene Perle gefunden, den Kandidaten, der in allen Punkten dem Profil entspricht, das er für den Arbeitsplatz sucht. Je nach Nationalität oder Wohnsitzstaat kann das Verfahren zur Einstellung des Bewerbers langwierig und mühsam sein. Der Arbeitnehmer muss eine Arbeitserlaubnis haben.

Europäische Union oder Drittstaaten

Die Schweiz hat internationale Abkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet. Das Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis wird dadurch stark vereinfacht. Dies gilt jedoch nicht für Staatsangehörige von Drittstaaten, die eine ordnungsgemäße Arbeitserlaubnis beantragen müssen.

Praktikanten

Viele Studenten kommen in die Schweiz, um ein Praktikum zu absolvieren, eine Sprache zu lernen oder sich spezielle Kenntnisse anzueignen. Sobald sie von einem Unternehmen angestellt und bezahlt werden, handelt es sich um eine Erwerbstätigkeit. Gelten für Praktikanten dieselben Regeln bezüglich der Arbeitsbewilligung wie für normale Mitarbeiter?

Ablehnung durch die Behörden

Es kommt vor, dass ein Arbeitgeber einen ausländischen Mitarbeiter einstellt, die Behörden sich aber letztlich weigern, ihm eine Arbeitsbewilligung zu erteilen. Der Arbeitgeber muss mit dieser heiklen Situation umgehen. Muss er die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers einhalten oder kann er das Arbeitsverhältnis sofort beenden?

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer eingestellt wird, ohne angemeldet zu sein oder eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Diese Fälle sind recht häufig, insbesondere bei Hausangestellten, Kinderbetreuern oder auch Gärtnern.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer riskieren eine Anzeige und müssen mit strafrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sanktionen rechnen. Die finanziellen Folgen sind schwerwiegend.