Arbeiten im Ruhestand

Problemstellung

Der Arbeitsmarkt wird immer stärker umkämpft. Die Technologie entwickelt sich ihrerseits schnell weiter. Ältere Mitarbeiter können sich schnell auf dem Abstellgleis wiederfinden.

Ein Mitarbeiter, der sich dem Rentenalter nähert, ist möglicherweise weniger motiviert. Seine Leistung beginnt manchmal zu wünschen übrig zu lassen. Hinzu können noch gesundheitliche Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten kommen... All diese Faktoren können einen Arbeitgeber dazu veranlassen, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung kann jedoch problematisch sein.

Fürsorgepflicht

Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die Persönlichkeit seiner Angestellten zu schützen. Er hat eine erhöhte Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, die kurz vor der Pensionierung stehen und einen Großteil ihrer beruflichen Laufbahn bei ihm gearbeitet haben.

Die Entlassung eines älteren Mitarbeiters mit langer Betriebszugehörigkeit ohne weitere Maßnahmen kann als missbräuchlich angesehen werden. Dies gilt auch, wenn die Qualität der Arbeit oder die Motivation des Arbeitnehmers nicht zufriedenstellend sind.

Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters

Manche Mitarbeiter möchten nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten, weil sie im Ruhestand aktiv bleiben möchten oder weil es wirtschaftlich notwendig ist. Wenn der Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitsvertrag automatisch ab 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen endet, muss er dies ausdrücklich und im Voraus vorsehen.

Neuer Arbeitsvertrag

Wenn ein Arbeitnehmer während seines Ruhestands weiterarbeitet, muss sein Alter und seine Gesundheit, die möglicherweise nachlässt, berücksichtigt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gut beraten, kürzere Kündigungsfristen vorzusehen, um eine Kündigung oder Entlassung zu erleichtern.

Berufliche Vorsorge

Trotz seiner Erwerbstätigkeit wird der Arbeitnehmer seine AHV-Rente ab dem Rentenalter erhalten, das für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre beträgt. Ob der Arbeitnehmer seine Rente aus der zweiten Säule bereits im Rentenalter erhält oder ob er einen Aufschub beantragen kann, hängt von der Pensionskasse ab, der er angehört.

Sozialversicherungen

Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter, der nach Erreichen des Rentenalters weiterhin eine abhängige Beschäftigung ausübt, nicht von der Zahlung aller Sozialversicherungsbeiträge befreit. Allerdings ändert sich die Höhe des Gehalts, auf das er diese Beiträge zahlen wird.

Erwerbsausfallversicherung für Krankheit

Ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, krank zu werden oder einen Unfall zu erleiden. Einige Krankentagegeldversicherungen schränken ihre Deckung ab einem bestimmten Alter, in der Regel dem Rentenalter, ein oder streichen sie. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber, wenn keine Versicherung vorhanden ist, den Lohn zahlen, wenn der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit arbeitsunfähig ist.

 

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